Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Einrichtung “Observatoire national de l’enfance, de la jeunesse et de la qualité scolaire (OEJQS)” verpflichtet sich, ihre Website gemäß dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen von Einrichtungen des öffentlichen Sektors barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: www.oejqs.lu

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Jeder sollte in der Lage sein, die Informationen auf einer Website oder in einer Anwendung problemlos zu nutzen und abzurufen, insbesondere Menschen mit Behinderungen und/oder Menschen, die unterstützende Software oder spezielle Hardware verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Menschen mit anderen Behinderungen).

Stand der Einhaltung

Diese Website entspricht aufgrund der unten aufgeführten Elemente teilweise der europäischen Norm EN 301 549 sowie dem allgemeinen Referenzrahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit (RGAA) v4.1.2, der diese Norm implementiert.

Nicht zugänglicher Inhalt

Der unten genannte Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich :

Nichtkonformitäten

  • Einige Kontraste von Text oder Symbolen, Links oder Eingabefeldern sind nicht ausreichend ;
  • Einige Markierungen müssen verbessert oder hinzugefügt werden, um den Zugang durch assistierende Technologien zu erleichtern (z. B.: Beschriftungen von Suchfeldern, Kennzeichnung von Paginierungsfeldern).
  • Im Kontaktformular ist das automatische Ausfüllen von Feldern nicht verfügbar, allerdings können Ihnen von Ihrem Browser Vorschläge zur automatischen Vervollständigung unterbreitet werden. Die erwarteten Formate werden nicht immer angegeben (z. B. E-Mail).
  • Sprachänderungen werden bei einigen englischen oder deutschen Begriffen nicht gemeldet ;
  • Einige Veröffentlichungen sind noch nicht zugänglich gemacht worden, dies wird jedoch so bald wie möglich nachgeholt.

Vorbereitung der vorliegenden Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29. Oktober 2021 erstellt.

Die Angaben in dieser Erklärung sind korrekt und basieren auf einer effektiven Bewertung der Konformität dieser Website mit den in RGAA 4.1.2 festgelegten Anforderungen, wie z. B. einer Selbstbewertung durch die Organisation “Observatoire national de la qualité scolaire”.

Feedback und Kontaktdaten

Wenn Sie einen Fehler bei der Zugänglichkeit feststellen, senden Sie uns eine E-Mail an contact@oejqs.lu: Beschreiben Sie Ihr Problem und die betroffene Seite. Wir verpflichten uns, Ihnen innerhalb von spätestens einem Monat per E-Mail zu antworten. Um das Problem dauerhaft und im Rahmen des Zumutbaren zu beheben, wird die Online-Korrektur des Zugänglichkeitsfehlers bevorzugt. Wenn dies nicht möglich ist, wird Ihnen die gewünschte Information in einem nach Ihren Wünschen zugänglichen Format übermittelt:

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail ;
  • mündlich in einem Gespräch oder per Telefon.

Verfahren, mit dem die Einhaltung der Bestimmungen sichergestellt wird

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, den Service Information et Presse, die für die Kontrolle der Zugänglichkeit zuständige Stelle, über ihr Online-Beschwerdeformular oder den Ombudsmann, den Bürgerbeauftragten des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.

Diese Erklärung basiert auf der Dokumentvorlage, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt ist. Diese Vorlage ist © Europäische Union, 1998-2020 und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.